Aufnahme in die Grundschule zum Schuljahr 2008/2009

 

Beginn der Schulpflicht:              a) regulär:                bis       31.10.2002    für alle Kinder

                                               b) auf Antrag:                   ab      01.11.2002    auf Antrag der Eltern                            

  

 

 

 

 

Schuleinschreibetermin:  

15.04.08

und

16.04.08

14.00-16.00 Uhr

 

 

 

 

1. im Vorjahr zurückgestellt

2. regulär schulpflichtig

3. auf Antrag schulpflichtig

 

 4. auf Antrag schulpflichtig mit Gutachten

 

Geburtsdatum

01.09.2000 – 30.09.2001

 

Geburtsdatum

01.10.2001 – 31.10.2002

 

Geburtsdatum

01.11.2002 – 31.12.2002

 

Geburtsdatum

nach dem  01.01.2003

 

 

Keine weitere Zurückstellung möglich, sonst Prüfung eines sonderpädagogischen Förderbedarfes

 

 

 

 

 

 

Rechtsgrundlage:

BayEUG Art. 37 Abs. 1 Satz 1

 

Prüfung der Schulfähigkeit nur im Zweifelsfall:

Aussagen des Kindergartens, Antrag der Eltern, Auffälligkeit beim Aufnahmegespräch, Screening.

Zurückstellung möglich, wenn kein sonderpädagogischer Förderbedarf vorliegt.

(Befragung einer Erzieherin)

Rechtsgrundlage:

BayEUG Art. 37 Abs. 1 Satz 1

Abs. 2

Regelung:

 

a)    Prüfung der Schulfähigkeit nur im Zweifelsfall.

b)    Ablehnung möglich, wenn die Aufnahmevoraussetzungen nicht gegeben sind.

 

 

Rechtsgrundlage:

BayEUG Art 37Abs. 1, Satz 2; Halbsatz 1

 

 

 


 

Regelung:

a)    schulpsychologisches Gutachten erforderlich

b)    Prüfung der Schulfähigkeit nur im Zweifelsfall.

c)     Ablehnung möglich, wenn die Aufnahmevoraussetzungen nicht gegeben sind.

 

Rechtsgrundlage:

Änderung des BayEUG Art. 37 Abs 1, Satz 2 Halbsatz 1 und 2

 

 

 

 

Bei Kindern, die nach Überzeugung der Schule noch nicht schulfähig sind, ist der Antrag der Eltern abzulehnen.

Die allgemeine Schuleinschreibung in die Jahrgangsstufe 1 findet am

15.04.08 und 16.04.08 in den jeweiligen Grundschulen statt.

Die Kinder erhalten eine Einladung  mit entsprechender Zeit- und Ortsangabe.

Anschrift: Freybergstr. 34 – 86925 Fuchstal – Tel.: 08243-90130 – Fax: 08243-90131 oder e-mail:  buero@schule-fuchstal.de

 

Rubrik 1, 2 und 3 : werden schriftlich über die Einschreibung verständigt. Postausgang: 31.03.08. Sollten Sie nicht verständigt werden, so bitten wir umgehend um Meldung.

(Rubrik 1 und 2; nicht 3).

 Rubrik 4:              Anmeldungen sind bitte telefonisch: 0 82 43 – 9 01 30 (Datum: bis 01.04.08) vorzulegen. Ein schulpsychologisches Gutachten ist erforderlich.

 

 

Thomas Herbst, R                        

Eva Klein, K’rin